Auf der Informationsplattform www.anerkennung.swiss erfahren Sie, ob eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen erforderlich ist und welche Stelle dafür zuständig ist.
Es wird unterschieden zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen:
- Reglementierte Berufe: Für die Berufe in den Bereichen Gesundheit, Pädagogik/Unterricht, Psychologie, Recht, Technik/Elektrizität und Sozialarbeit muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden. Dabei wird über die Gleichwertigkeit eines ausländischen mit einem schweizerischen Diplom entschieden. Je nach Situation können Anpassungsleistungen verlangt werden. Erst dann stellt die Behörde eine Gleichwertigkeit aus, vergibt jedoch keine schweizerischen Diplome.
- Nicht-reglementierten Berufe: Alle anderen Berufe, wie z.B. Kaufmann, Schauspielerin oder Hôtelier, benötigen keine Anerkennung. Hier ist der Arbeitgeber frei in der Entscheidung über die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses.
Wenn Sie auf Stellensuche sind, kann es zur Erhöhung Ihrer Berufschancen von Nutzen sein, wenn Sie für nicht-reglementierte Berufe eine Niveaubestätigung resp. eine Gleichwertigkeitsempfehlung beantragen:
- Wenn Ihr Abschluss im Bereich der beruflichen Grundbildung und höheren Berufsbildung liegt, stellen Sie den Antrag unter www.sbfi.damin.ch.
- Wenn Sie über einen Hochschulabschluss in einem nicht-reglementierten Beruf / Bereich verfügen, erfolgt der Antrag unter www.swissuniversities.ch.
Um eine Stelle in der Schweiz zu finden sind auch andere Faktoren wichtig, insbesondere gute Deutschkenntnisse. Je nach Studium oder Beruf benötigen Sie ein Niveau von B2 bis C1.
Um einen Beruf in der Schweiz auszuüben, welcher keine Anerkennung benötigt, gibt es auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren.